Urteil
Demonstranten dürfen keine Papiermasken und Perücken tragen
Darf ein Demonstrant eine quietschbunte Perücke und eine Papiermaske tragen, wenn er auf der Straße seinen Protest kundtut? Diese Frage hatte das Landgericht in einer Berufsverhandlung zu entscheiden, und die Vorsitzende Richterin Susanne Müller sagte am Ende der dreieinhalb Stunden dauernden Verhandlung: Nein. Maske und Perücke verstoßen gegen das Vermummungsverbot.
Mi, 30. Mär 2011, 13:21 Uhr
Freiburg
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