Dauerparker raus aus dem Stadtkern
Höchstparkdauer wird in weiten Bereichen auf zwei Stunden begrenzt / Gemeinderat verabschiedet Parkraumkonzept.
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HERBOLZHEIM. Das Parken im Bereich der Hauptgeschäftsstraßen in Herbolzheims Stadtkern ist künftig auf zwei Stunden begrenzt. Für Dauerparker steht in den Randbereichen in zumutbarer Entfernung ausreichend Parkraum mit unbeschränkter Parkdauer zur Verfügung. Details wurden in einem Parkraumkonzept festgeschrieben, das zwischen der Stadt und dem Verein Handel und Gewerbe (HuG) ausgearbeitet und vom Gemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag verabschiedet wurde.
In folgenden Straßenabschnitten wird werktags von 9 Uhr bis 19 Uhr eine auf zwei Stunden beschränkte Parkraumzone eingerichtet, in der die Parkscheibenregelung gilt: Hauptstraße von Josefstraße bis Rathaus, Ringstraße bis ...