Urteil des Sozialgerichts Frankfurt
Das Telefonieren auf dem Heimweg vom Arbeitsplatz ist nicht versichert
Besser das Smartphone auf dem Heimweg in der Tasche lassen: Falls während des telefonierens ein Unfall passiert, muss dieser nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Das hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden.
dpa
Mi, 21. Nov 2018, 10:10 Uhr
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