Nicht zugestellte Strafzettel
Das Rathaus sollte den Einzelfall prüfen
Nicht zugestellte Strafzettel sind ärgerlich und nähren Zweifel am Rechtsstaat. Deshalb sollte nicht der Grundsatz gelten: im Zweifel gegen den Betroffenen, findet BZ-Redakteurin Sina Schuler.
Fr, 6. Dez 2019, 7:16 Uhr
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