Das Kind als Schadensfall
Darf man für ein ungewolltes Kind "Schadenersatz" verlangen? Ein Urteil befremdet.
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Verbraucherschützer könnten das tun, was sie in solchen Fällen gerne tun: applaudieren. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern in einem Musterfall die Produkthaftung verschärft und das Schadenersatzrecht erweitert. Doch Applaus war nicht zu hören. Denn bei dem "Produkt" handelt es sich um ein menschliches Wesen, und der "Schaden" besteht in dessen bloßer Existenz. Ist das hohe Gericht mit gefühllosen Justiztechnokraten besetzt?
Ein ungewolltes, aber dennoch zur Welt gekommenes Kind als "Schadensfall" des Haftungsrechts – schon vor zehn Jahren trieb eine derart groteske Wortwahl streitender Juristen ...