Das Dilemma bleibt
Das neue Beschneidungsgesetz interpretiert das Kindeswohl kühn – und ist trotzdem vernünftig.
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Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen bleibt erlaubt. Das hat der Bundestag beschlossen und damit ein wichtiges Signal der Zugehörigkeit an hier lebende Juden und Muslime gesandt. Zugunsten einer klaren Regelung ignorierte der Gesetzgeber allerdings ein letztlich unauflösliches Dilemma: den Widerspruch zwischen dem Recht der Eltern auf freie Religionsausübung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder.
Das neue Beschneidungsgesetz entscheidet sich faktisch für ein Rechtsgut. Es stellt die religiösen Traditionen der Eltern über den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Damit ...