Das Dilemma bleibt

Das neue Beschneidungsgesetz interpretiert das Kindeswohl kühn – und ist trotzdem vernünftig.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen bleibt erlaubt. Das hat der Bundestag beschlossen und damit ein wichtiges Signal der Zugehörigkeit an hier lebende Juden und Muslime gesandt. Zugunsten einer klaren Regelung ignorierte der Gesetzgeber allerdings ein letztlich unauflösliches Dilemma: den Widerspruch zwischen dem Recht der Eltern auf freie Religionsausübung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder.

Das neue Beschneidungsgesetz entscheidet sich faktisch für ein Rechtsgut. Es stellt die religiösen Traditionen der Eltern über den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Damit ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Christian Wulff

Weitere Artikel