Das Bild der Friedhöfe verändert sich
Nur noch 33 Prozent Erdbestattungen/ Der Kostendeckungsgrad bei den Friedhofsgebühren bleibt weiterhin auf 90 Prozent gedeckelt.
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. Ob Nutzung der Aufbewahrungsräume oder der Aussegnungshalle, Gebühren für Reihengräber oder für ein Urnenrasenpartnergrab, ob Herstellung der Grabeinfassung, Schriftstele für ein Urnenbaumgrab oder "Grababräumung": Die Friedhofsgebühren sollen weiterhin nicht kostendeckend sein, sondern, wie bereits vor knapp einem Jahrzehnt vom Gemeinderat beschlossen, bei 90 Prozent liegen. Diese Empfehlung hat der Technische Ausschuss am Mittwoch einstimmig formuliert.
Das Plenum wird, davon ist auszugehen, am 14. Dezember, dazu seinen Segen geben. Im städtischen Gebührenhaushalt "Friedhofswesen", darauf weist Friedhofsverwalter Hans-Jürgen Jäger hin, habe es in den vergangenen Jahren regelmäßig Unterdeckungen gegeben, und zwar jährlich mehr als 300 000 Euro. Den Grund dafür hat der ...