Account/Login

Medizin

Darauf sollte man bei der Patientenverfügung achten

Eine Patientenverfügung zählt nur dann, wenn sie konkret und aussagekräftig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Woche entschieden. Doch was genau heißt das eigentlich?  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wenn ein Patient seinen Willen nicht m...ine Patientenverfügung veranlasst hat.  | Foto: dpa
Wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann, ist es wichtig, dass er zuvor eine Patientenverfügung veranlasst hat. Foto: dpa
Dies hat viele Menschen verunsichert, die sich nun fragen, ob ihre Patientenverfügung den Anforderungen genügt. Die BZ gibt einen Überblick über die Anforderungen an eine Patientenverfügung und das Verfahren bei ihrer Auslegung.
Die Selbstbestimmung des Patienten
Ausgangspunkt ist die Selbstbestimmung des Patienten. In Deutschland darf niemand gegen seinen Willen ärztlich behandelt werden. Eine Behandlung darf auch zu jedem Zeitpunkt abgebrochen werden, selbst wenn dies zum Tod des Patienten führt. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel