Damit die Freude lange anhält
EXPERTEN ZUM THEMA (1): Beschenken Unternehmer Geschäftspartner und Kunden, sind steuerliche Auswirkungen zu bedenken.
Ramona Ahmetaj
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LÖRRACH. Vor Weihnachten machen Unternehmer ihren Kunden und Geschäftspartnern gerne eine Freude, um die Beziehung aufrecht zu erhalten. Manchmal ist es ein kleiner Blumenstrauß oder eine Flasche Wein. Doch zwischen guten Partnern werden die Geschenke auch kostspieliger. Da werden dann Eintrittskarten zu einem Event oder ein Laptop verschenkt – die Geschenke fallen vielfältig aus. Doch die Freude über das Präsent wird häufig von den steuerlichen Auswirkungen, welche dieses mit sich bringt, verdrängt.
Freigrenze von 35 EuroDoch auch beim Empfänger ergeben sich steuerliche Folgen. Erhält der Empfänger das betriebliche Geschenk im Rahmen seines Unternehmens, so zählt es zu den Einkünften und muss der Steuer unterworfen werden. Damit hat jedes (gewollte oder ungewollte) Geschenk beim Empfänger einen fahlen Beigeschmack.
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