Steuerbetrüger

Cum-Ex-Akteur zahlt elf Millionen Euro an den Staat

Vor fünf Jahren wurde er verurteilt, seine Bewährungsstrafe ist längst abgehakt - aber wie viel Geld muss ein Cum-Ex-Beteiligter an den Staat zurückzahlen? Die Frage war unklar - bis jetzt.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Zum Auftakt des ersten Cum-Ex-Strafpro...epixelt) im Gerichtssaal. (Archivbild)  | Foto: Marius Becker/dpa
Zum Auftakt des ersten Cum-Ex-Strafprozesses 2019 vor dem Landgericht Bonn steht der Angeklagte (gepixelt) im Gerichtssaal. (Archivbild) Foto: Marius Becker/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Bonn (dpa) - Im Nachspiel des ersten Urteils im Cum-Ex-Steuerbetrug muss der Verurteilte weitere elf Millionen Euro an den Staat zahlen. Das Bonner Landgericht hatte den früheren Börsenhändler im Jahr 2020 zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt und die Einziehung von 14 Millionen Euro angeordnet. 

Drei Millionen zahlte der Brite. Danach allerdings war strittig, ob er auch die verbliebenen elf Millionen berappen muss oder ob man Geld, das die an den Geschäften beteiligte Warburg-Bank an den Fiskus bezahlt hatte, damit verrechnen kann.

Nein, entschied das Kölner Oberlandesgericht schließlich - die Zahlung der Bank habe keine Tilgungswirkung auf die Ansprüche gegenüber dem Verurteilten. Der Brite signalisierte inzwischen, dass er das verbliebene Geld in Raten zahlen will. "Der Verurteilte stellt sich der Vollstreckung", sagte ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet. 

Der größte Steuerbetrug der Bundesrepublik

Bei Cum-Ex schoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenansprüche hin und her. Am Ende wurden Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren - das kostete den deutschen Staat verschiedenen Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag. Die Hochphase von Cum-Ex war in den Jahren 2006 bis 2011.

Der Fall gegen den Briten und einen anderen beteiligten Landsmann landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof, der Cum-Ex 2021 als Straftat wertete. Danach gewann die Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik allmählich an Fahrt. Inzwischen laufen bei der Kölner Staatsanwaltschaft, der bei den Ermittlungen gegen Cum-Ex eine zentrale Rolle zukommt, gut 130 Verfahren, die sich gegen rund 1.700 Beschuldigte richten. 

Der im Jahr 2020 verurteilte Brite hatte sich reumütig gezeigt und den Behörden Insiderinformationen geliefert. Bei anderen Cum-Ex-Akteuren war das nicht der Fall. Das Bonner Landgericht verurteilte den Steueranwalt Hanno Berger 2023 zu acht Jahren Haft. Später verhängte das Wiesbadener Landgericht wegen anderer Cum-Ex-Vergehen eine weitere Haftstrafe gegen Berger, der als zentraler Architekt des Steuerbetrugs galt.

© dpa‍-infocom, dpa:250212‍-930‍-373095/1

Schlagworte: Hanno Berger
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Weitere Artikel