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Unternehmen müssen ihren Beschäftigten, die ihrer Tätigkeit nicht nur zuhause nachgehen, mindestens zweimal wöchentlich einen Coronatest anbieten. Die Arbeitsschutzverordnung sieht jedoch keine Verpflichtung der Beschäftigten vor, das Angebot zu nutzen. Die Badische Zeitung hat sich bei Industriebetrieben im Hochschwarzwald umgehört, ...