Eisschnelllauf
Claudia Pechstein bleibt angriffslustig
Der Bundesgerichtshof erklärt ihre Klagen vor deutschen Gerichten für unzulässig und stärkt die Sportgerichtsbarkeit.
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KARLSRUHE. Claudia Pechstein darf nicht vor deutschen Gerichten um ihren guten Ruf kämpfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte ihre Klage an diesem Dienstag für "unzulässig". Zugleich hob der BGH ein für Pechstein positives Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München auf. Der BGH hat damit das System einer eigenständigen Sport-Schiedsgerichtsbarkeit gestärkt.
Die deutsche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein war 2009 vor der Weltmeisterschaft für zwei Jahre gesperrt worden. Grund waren ungewöhnliche Blutwerte, die für den Eisschnelllauf-Weltverband ISU auf Doping hindeuteten. Pechstein bestritt, gedopt zu haben und legte Rechtsmittel ein. Doch der Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne bestätigte die Sperre. ...