Das Geständnis rettet ihn: Ein 26-Jähriger aus dem Raum Müllheim wird für den Handel mit neun Kilo Cannabis zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt - gefordert waren vier.
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Den zweijährigen regelmäßigen Handel mit Marihuana eines 26-Jährigen im Raum Müllheim hat die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg nach drei Verhandlungstagen am Freitagnachmittag mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung geahndet. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 2000 Euro an einen Verein zahlen. Darüber hinaus muss er den Gewinn aus seinem Cannabishandel ...