C & A unterliegt vor Gericht
Rabattaktion der Warenhauskette nicht zulässig / Gesetzgeber erwägt Reform.
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DÜSSELDORF. Auch nach Abschaffung des Rabattgesetzes sind groß angelegte Billigverkäufe nur in engem Rahmen möglich, entschied gestern das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Unzulässig war deshalb die 20-prozentige Rabattaktion, mit der die Textilkette C&A zur Euro-Einführung einen Kundenansturm auslöste. Allerdings wurden die Ordnungsgelder, die C&A zahlen muss, von einer Million auf 400 000 Euro reduziert.
In der ersten Januarwoche dieses Jahres hatte C & A zunächst allen Kunden, die mit Karte bezahlten, einen 20-prozentigen Rabatt geboten. "Wir wollen nicht zur Wechselstube werden", war die offizielle ...