BZ-Berichterstattung
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Im Fall des inzwischen 90-jährigen Herrn S., der bis zum Sommer in einer Rebhütte ohne Strom, Wasser und Heizung in Ihringen lebte, hat Gemeinderat Peter Graf die BZ-Berichterstattung in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung massiv kritisiert. Aus diesem Anlass will die Badische Zeitung darauf hinweisen, dass sie grundsätzlich zu ihrer Berichterstattung steht. Herr S. befand sich damals in einer offenkundigen Notsituation, so sahen dies sein rechtlicher Betreuer und auch die Rettungssanitäter vor Ort. Kern der Berichterstattung war vor allem, dass die Verwaltung der Gemeinde erst nach einem Gerichtsurteil eine neue Unterkunft für den Mann zur Verfügung stellte. Zu keinem Zeitpunkt wurde die Hilfsbereitschaft der Ihringer Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Organisationen oder Gemeinderäte in Frage gestellt.
Berechtigt ist Grafs Kritik hingegen in dem Punkt, dass es sich bei Herrn S. nicht um einen "Obdachlosen" handelte. Als obdachlos gelten in der Regel nur Menschen, die im öffentlichen Raum übernachten, was hier nicht der Fall war. Wir bitten, dies zu entschuldigen.
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