Bundesverfassungsgericht hilft kinderreichen Familien nur bei Pflegeversicherung
Das Bundesverfassungsgericht verlangt die Entlastung von Familien mit mehreren Kindern – in der Pflegeversicherung. Bei Renten- und Krankenversicherung kassierten die klagenden Familien aus Freiburg eine Niederlage.
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Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen demnächst nach der Kinderzahl gestaffelt werden. Spätestens ab dem 1. August 2023 werden kinderreiche Familien weniger Beitrag zahlen als kinderarme Familien und kinderlose Versicherte. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht in einem lange erwarteten Grundsatzbeschluss. Dagegen halten die Richter eine Differenzierung bei den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung nicht für ...