Bundesverfassungsgericht genehmigt Corona-Impfpflicht in Pflege und Kliniken
Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens. Der Schutz vulnerabler Gruppen habe Vorrang, begründete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung.
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Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie ist rechtens, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Foto: Moritz Frankenberg (dpa)
Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege ...