Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht: Containern bleibt Diebstahl

BZ-Plus Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen eine strafrechtliche Verfolgung des sogenannten Containerns. Diese Rettung von Lebensmitteln darf als Diebstahl bestraft werden.  

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Im Müll landet auch vieles, was noch essbar wäre.  | Foto: Frank May
Im Müll landet auch vieles, was noch essbar wäre. Foto: Frank May
Wer Lebensmittel aus dem Abfallcontainer eines Supermarkts holt, kann auch künftig wegen Diebstahls bestraft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden und die Klage von zwei Studentinnen aus Bayern ...

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Schlagworte: Caroline Kuhn, Franziska Schmitt

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