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Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verurteilung von Holocaust-Leugnern

BZ-Plus Das Leugnen des Holocausts gefährdet den "öffentlichen Frieden" und wird daher zu Recht bestraft. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall der notorischen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck entschieden.  

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Ursula Haverbeck  | Foto: dpa
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Ursula Haverbeck Foto: dpa
Dagegen muss bei einer Verharmlosung des Holocausts die Eignung zur Friedensgefährdung von den Gerichten ausdrücklich festgestellt werden.
Die 89-jährige Haverbeck hatte in Publikationen behauptet, das Vernichtungslager Ausschwitz-Birkenau sei ein ...

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