Bummeln im Blick von Video-Augen
Videoüberwachung in Kaufhäusern darf nicht heimlich geschehen / Breuninger bringt dezente Hinweisschilder an.
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Wenn ein Kaufhaus seine Geschäftsräume mit der Videokamera überwacht, muss dies für die Kunden offensichtlich sein. Dies hat jüngst das Amtsgericht Stuttgart entschieden. Auf versteckte Kameras müsse zumindest durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht werden, schrieben die Richter vor. Das Freiburger Kaufhaus Breuninger sah sich gezwungen, auf ihr Urteil zu reagieren.
Der prüfende Blick von Brigitte Wischinski gilt der Bluse, die sie im Kaufhaus Breuninger soeben von der Stange genommen hat. Dass sie dabei von Videokameras beobachtet werden könnte, ist ihr neu. "Man sieht ja gar keine Kameras." ...