Amt und Mandat
Bürgermeister weiter im Landtag?
Amt und Mandat könnten trotz Reform vereinbar bleiben.
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STUTTGART. Ab 2016 dürfen Bürgermeister und Landräte nicht mehr gleichzeitig Abgeordnete sein. Doch etliche Parlamentarier wollen die Regelung kippen, kommende Woche bringen sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Landtag ein.
Eigentlich dürfen aktive Kommunalpolitiker wie Bürgermeister oder Landräte ab 2016 nicht mehr im Landtag sitzen. Denn von kommender Legislaturperiode an gilt auch in Baden-Württemberg die Unvereinbarkeit von kommunalpolitischem Wahlamt und Abgeordnetenmandat. So hat es eine Mehrheit ...