Fachanwalt hat Fehler in der Fragestellung gefunden
Bürgerbegehren unzulässig?
Das Bürgerbegehren zur Verkehrsführung am Ochsenplatz in Heitersheim ist unzulässig. Zu dieser Erkenntnis kommt jedenfalls der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rolf Dohle.
Mo, 22. Jun 2009, 17:56 Uhr
Heitersheim
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HEITERSHEIM. Das Bürgerbegehren zur Verkehrsführung am Ochsenplatz in Heitersheim ist unzulässig. Zu dieser Erkenntnis kommt jedenfalls der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rolf Dohle. Im Auftrag der Stadt Heitersheim hat er die Fragestellung des SPD-Ortsvereins, der das Bürgerbegehren initiierte, untersucht und einen Fehler gefunden. In der Gemeinderatssitzung am Dienstag wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, das Bürgerbegehren nicht anzuerkennen.
Gleichzeitig soll der Beschluss vom 28. April für den Probelauf der Verkehrsumlenkung aufgehoben und ein Gutachter bestellt werden. Das, meint Bürgermeister Jürgen Ehret, sei die derzeit beste Lösung, um aus der strittigen Frage "die Luft raus zu lassen". Diesen Sommer dürften nach diesen Beschlüssen die Autos weiter am Gasthaus "Ox" vorbeifahren. ...