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Die Behauptung des Rentners Peter Cuenot, wonach die Stadt Stühlingen Subventionsbetrug beim Glasfaser-Ausbau begangen haben soll, ist falsch. Das Landgericht hat den 68-Jährigen jetzt wegen Verleumdung und Falschaussage zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Foto: Daniel Reinhardt
In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen ist Peter Cuenot aus Stühlingen wegen falscher Verdächtigungen und Verleumdung zu eine Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden.
Den Prozess hatten die frühere Bürgermeisterin Isolde Schäfer und der Stühlinger Gemeinderat angestrengt. ...