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Entscheidung des EuGH

Brustimplantate-Skandal: Kein Geld für deutsche Frauen

BZ-Plus Die französische Versicherung des Brustimplantate-Herstellers PIP muss nicht für Schäden in Deutschland haften. Damit wurde eine weitere Hoffnung der betroffenen Frauen enttäuscht.  

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Mit billigem Industriesilikon hergestellt: PIP-Brustimplantate  | Foto: Guillaume Horcajuelo
Mit billigem Industriesilikon hergestellt: PIP-Brustimplantate Foto: Guillaume Horcajuelo
Die Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof (EuGH). Geklagt hatte eine Frau aus Hessen, die sich 2006 Silikonkissen des französischen Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP) einsetzen ließ. Vier Jahre später ...

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