EU-Gerichtshof

Briten scheitern mit Klage gegen Finanztransaktionssteuer

Europäischer Gerichtshof hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Finanztransaktionssteuer.  

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Das Urteil des EuGH ist auch ein Erfol... vor der Deutschen Börse in Frankfurt.  | Foto: ddp
Das Urteil des EuGH ist auch ein Erfolg für das Netzwerk Attac – hier ein Bild von einer Demonstration vor der Deutschen Börse in Frankfurt. Foto: ddp

LUXEMBURG. Großbritannien kann nicht verhindern, dass elf EU-Staaten über eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer verhandeln. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und lehnte eine Klage der britischen Regierung gegen die verstärkte Zusammenarbeit von Deutschland, Frankreich und neun weiteren Staaten ab. Die britischen Einwände sind damit freilich noch nicht ausgeräumt (Az.: C-209/13).

Über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird auf EU-Ebene seit Jahren diskutiert. Ursprünglich war sie von dem amerikanischen Nobelpreisträger James Tobin und den Globalisierungskritikern von Attac vorgeschlagen worden, um reine Finanzspekulationen unattraktiv zu ...

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Schlagworte: James Tobin

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