Breuninger darf nicht öffnen
Ministerpräsident Kretschmann stellt dem Einzelhandel aber die Wiedereröffnung in Aussicht.
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Das Textil-Handelsunternehmen Breuninger muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) seine Häuser geschlossen lassen. Die Einschränkungen zum Infektionsschutz seien weiterhin verhältnismäßig, argumentierten die Mannheimer Richter in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Der ist unanfechtbar (Az. 1 S 398/21).
Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei insgesamt noch als sehr hoch einzuschätzen, heißt es in dem Beschluss des obersten baden-württembergischen Verwaltungsgerichts. Dies ...