Account/Login

Brennendes Molotowcocktail als Ausdruck der seelischen Krankheit

43-Jähriger nach Brandstiftung auf Hochhausbalkon für schuldunfähig erklärt / Streit mit dem Freund der Tochter ging voraus / Einweisung in psychiatrische Klinik.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

SCHOPFHEIM/WALDSHUT. Ein 43-jähriger Techniker hat in einer Januarnacht dieses Jahres einen Molotow-Cocktail auf den Balkon einer Wohnung geworfen, in der seine beiden Töchter sowie der Freund der älteren Tochter lebten. Weil er die Tat – juristisch betrachtet eine versuchte schwere Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hatte, ordnete das Landgericht Waldshut die Unterbringung in einer Klinik an.


Es hätte zu einer Katastrophe kommen können, weil die Wohnung im Hochhaus liegt und sich auf dem Balkon mehrere brennbare Gegenstände befanden. Weil der Freund der Tochter beherzt handelte und einen brennenden Stuhl vom Balkon ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel