Norwegischer Rechtsterrorist

Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgewiesen

Seine Anschläge in Oslo und auf der Insel Utøya waren die schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit. Jetzt steht fest, dass Anders Behring Breivik vorerst weiter in Haft bleiben muss.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Anders Behring Breivik wird auch nach ...icht vorzeitig aus der Haft entlassen.  | Foto: Beate Oma Dahle/NTB/dpa
Anders Behring Breivik wird auch nach seinem jüngsten Antrag nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. Foto: Beate Oma Dahle/NTB/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Oslo (dpa) - Der norwegische Rechtsterrorist Anders Behring Breivik muss bis auf Weiteres im Gefängnis bleiben. Das zuständige norwegische Gericht hat Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgewiesen, wie die Nachrichtenagentur NTB berichtete. Breiviks Anwalt sagte der Agentur zufolge, sein Mandant wolle gegen die Entscheidung Berufung einlegen. 

In dem Urteil des Amtsgerichts von Ringerike, Asker und Bærum heißt es laut NTB, dass die Wiederholungsgefahr seit Breiviks Verurteilung im Jahr 2012 nicht verringert sei. Zwar sei positiv anzumerken, dass der Rechtsterrorist begonnen habe, an rehabilitierenden Maßnahmen teilzunehmen. Diese hätten bislang jedoch noch keine Wirkung gezeigt, hieß es laut NTB im Urteil. 

Sachkundige: Breivik ist nicht psychisch krank

Breivik, der sich heute Fjotolf Hansen nennt, hatte am 22. Juli 2011 im Osloer Regierungsviertel und unter überwiegend jungen Menschen auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen getötet. Dafür war er 2012 zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden - der höchsten Strafe, die die norwegische Rechtsprechung damals kannte. Seit Ablauf der Mindestdauer darf er in regelmäßigen Abständen die gerichtliche Prüfung beantragen, ob er vorzeitig freigelassen werden kann. Sein erster Versuch scheiterte Anfang 2022. 

Während dieses jüngsten Verfahrens gab es zum ersten Mal seit Breiviks Verurteilung im Jahr 2012 eine neue Einschätzung zur psychischen Gesundheit des Rechtsterroristen. Die Sachkundigen kamen zu dem Schluss, dass der 45-Jährige nicht psychotisch oder psychisch krank sei.

© dpa‍-infocom, dpa:241204‍-930‍-308221/1

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel