Brandopfer zur Klärung ?
VOR GERICHT: Im Mordprozess löst ein Beweisantrag des Verteidigers ethische Bedenken aus.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
EMMENDINGEN/FREIBURG. Neue Beweisanträge des Verteidigers Holger Meier beschäftigen derzeit die Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht in Freiburg. Unter anderem will der Verteidiger mit der Hilfe eines Brandsachverständigen klären lassen, unter welchen Umständen ein 50 Kilogramm schwerer Körper und seine Knochen in einem Lagerfeuer so weitgehend verbrennen, wie es im Fall der angeblich ermordeten Frau aus Emmendingen im vergangenen November geschehen sein soll. Er machte den Vorschlag, einen Versuch mit einem Tierkadaver durchzuführen.
In seiner Stellungnahme sprach sich Staatsanwalt Stephan Zäh für eine Ablehnung des Beweisantrags durch das Gericht aus. Es gebe einfach zu wenig Informationen für einen Brandsachverständigen. So wisse man bis heute weder, wie viel Holz damals von dem Beschuldigten verfeuert ...