Brandopfer zur Klärung ?

VOR GERICHT: Im Mordprozess löst ein Beweisantrag des Verteidigers ethische Bedenken aus.  

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EMMENDINGEN/FREIBURG. Neue Beweisanträge des Verteidigers Holger Meier beschäftigen derzeit die Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht in Freiburg. Unter anderem will der Verteidiger mit der Hilfe eines Brandsachverständigen klären lassen, unter welchen Umständen ein 50 Kilogramm schwerer Körper und seine Knochen in einem Lagerfeuer so weitgehend verbrennen, wie es im Fall der angeblich ermordeten Frau aus Emmendingen im vergangenen November geschehen sein soll. Er machte den Vorschlag, einen Versuch mit einem Tierkadaver durchzuführen.

In seiner Stellungnahme sprach sich Staatsanwalt Stephan Zäh für eine Ablehnung des Beweisantrags durch das Gericht aus. Es gebe einfach zu wenig Informationen für einen Brandsachverständigen. So wisse man bis heute weder, wie viel Holz damals von dem Beschuldigten verfeuert ...

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