Böses Erwachen

Das Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfen erwischt viele Selbständige und Betriebe auf dem falschen Fuß.  

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So sah das Schaufenster des Salons von...ra Martin im Murg im Februar 2021 aus.  | Foto:  Barbara Martin
So sah das Schaufenster des Salons von Barbara Martin im Murg im Februar 2021 aus. Foto:  Barbara Martin

. Um Betriebe und Branchen, die vom Corona-Lockdown besonders betroffen waren, zu stützen, zahlte das Land großzügige Soforthilfen aus. Nun kommt für viele Empfänger das böse Erwachen, denn die L-Bank hat ein Rückmeldeverfahren begonnen. Damit drohen vielen Betrieben Rückzahlungen – und das zur Unzeit: Denn mitten in der vierten Corona-Welle stehen wieder viele Branchen vor einer ungewissen Zukunft.

Die Perspektive einer Frisörin
Jetzt sei wieder alles anders, kritisiert sie. Noch dazu seien Berechnungszeitraum und -grundlagen nicht nachvollziehbar, denn die Soforthilfen wurden ab dem 25. März 2020 berechnet, obwohl die Friseure bereits eine Woche zuvor schließen mussten. Zudem sei für die Friseurmeisterin als Inhaberin des Salons ein fiktiver Unternehmerlohn von 1180 ...

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