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"Blütenträume" geplatzt

24-jähriger Elztäler wollte mit Falschgeld Finanzlage verbessern / Quittung: Bewährungsstrafe.  

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KREIS EMMENDINGEN Bei "Blüten" versteht das deutsche Strafrecht keinen Spaß. So gilt das Machen, Handeln und Inverkehrbringen von Falschgeld als Verbrechen und ist – auch zur Abschreckung – mit empfindlichen Strafen belegt. Ein Verfahren vor dem Emmendinger Schöffengericht verdeutlichte dies.

Auf Grund eines Arbeitgeberwechsel war ein 24-jähriger Schreiner aus dem Elztal während der Fasnet vor einem Jahr ziemlich knapp bei Kasse; schließlich hatte er seit Ende November keinen Lohn mehr überwiesen bekommen. Auf seinem Girokonto hatte sich ein Soll von über 2 000 Euro ...

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