Gerichtsurteil

Bleibt sowas ungesühnt?

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Zum Bericht "Bewährungsstrafe nach Missbrauch" ( BZ vom 26. Februar).

Ich konnte es nicht glauben. Ein vor Gericht gestellter Straftäter, der wegen des Besitzes von 88 härtesten kinderpornographischen Bildern und Videos mit sadomasochistische Praktiken und Sex mit Tieren verurteilt wird … und jetzt kommt es: Der Ratschlag des Staatsanwaltes und der Richterin lautet, der Täter solle sich ein Hobby und eine Freundin zulegen.

Das kann doch nicht wahr sein. Das darf doch nicht ohne Konsequenzen bleiben – hier für den Staatsanwalt und die Richterin. Sind diese Staatsbeamten befähigt für Beschlüsse und Urteile "im Namen des Volkes"? Lautet da nicht ganz eindeutig die Antwort: Nein – das widerspricht dem Sinne des Volkes!

Wenn ein Autofahrer grob gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, wird ihm der Führerschein entzogen! Was geschieht mit Staatsanwälten und Richterinnen ? Bleibt sowas ungesühnt?
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