Bleibt Romy S. der Gang ins Gefängnis erspart?
Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten für die Aussetzung einer zweijährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung / Urteil voraussichtlich am Donnerstag.
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OFFENBURG/FRIESENHEIM (pb). Romy S., die im Mai vergangenen Jahres ihren Mann mit einem Messerstich getötet hat, bleibt der Gang ins Gefängnis nach ihrer Entlassung aus der U-Haft möglicherweise erspart. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten gestern für die Aussetzung einer zweijährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Als eine "menschliche Tragödie" bezeichnete Staatsanwältin Sandra Guthier den Tod von Holger S. in Friesenheim. Die Ehe der Angeklagten sei von Alkohol und gegenseitiger Gewalt geprägt gewesen. Die 42-Jährige habe, als sie zum Messer griff, den Tod ihres Mannes billigend in Kauf genommen. Die Staatsanwältin ging davon aus, ...