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Bilaterale Abkommen sorgen für Verwirrung

  • unsere Redakteurin Petra Krimphove

  • Mi, 26. Juni 2002
    Wirtschaft

     

Für die Krankenversicherung von Deutschen, die in der Schweiz arbeiten, gelten seit 1. Juni neue Regeln / Eigener Tarif für Pendler.

FREIBURG. Seit dem 1. Juni schwirrt so manchem Grenzgänger in Südbaden der Kopf. An diesem Tag traten die so genannten bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz in Kraft - und mit ihnen auch Änderungen in der Sozialversicherung. Doch gerade in der Krankenversicherung herrscht Verwirrung über die Konsequenzen.
Rund 18 000 Menschen in Südbaden pendeln täglich an ...

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