Account/Login

Prozess

Bier nicht als "bekömmlich" bewerben

Ein Bierhersteller aus Leutkirch unterliegt erneut vor Gericht, will aber trotzdem weiterkämpfen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
  | Foto: eyetronic (Fotolia)
Foto: eyetronic (Fotolia)

RAVENSBURG (dpa). Darf man Bier als "bekömmlich" bewerben? Nein, sagt das Landgericht Ravensburg. Es ist bereits das zweite Urteil in dem Zwist zwischen einer Brauerei und einem Wettbewerbsverband. Der Bierhersteller will trotzdem weiterkämpfen.

Die Brauerei Härle aus Leutkirch erleidet damit erneut eine Schlappe. "Bekömmlich" sei eine gesundheitsbezogene Angabe, urteilte der Vorsitzende Richter Peter Balensiefen am Landgericht Ravensburg. Diese seien nach einer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel