Urteil

BGH zum VW-Dieselskandal: Kein Restschadenersatz bei Gebrauchtwagen

Diesel-Kläger mit einem Gebrauchtwagen, die zu spät gegen VW vor Gericht gezogen sind, gehen endgültig leer aus. Ein sogenannter Restschadenersatz komme hier nicht in Betracht.  

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Der VW-Dieselskandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen.  | Foto: Ole Spata (dpa)
Der VW-Dieselskandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen. Foto: Ole Spata (dpa)
Diesel-Kläger mit einem Gebrauchtwagen, die zu spät gegen VW vor Gericht gezogen sind, gehen ...

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