Urteil

BGH-Urteil verbietet Sparkasse Freiburg bestimmte Gebühren

Die Sparkasse Freiburg darf für bestimmte Leistungen keine Gebühren von ihren Kunden verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof – und erklärte mehrere Zusatz-Entgelte der Sparkasse für unwirksam.  

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Die Sparkasse Freiburg  | Foto: dpa
Die Sparkasse Freiburg Foto: dpa

Darf eine Sparkasse Gebühren für bestimmte Dienstleistungen verlangen? Natürlich, sagt die Sparkasse Freiburg. Das sieht ein Verbraucherschutzverein anders – und gewinnt in Karlsruhe.

Wer bei der Sparkasse Freiburg Kunde ist, muss für ein paar Posten extra zahlen. So fallen für eine schriftliche Benachrichtigung über eine abgelehnte Sepa-Lastschrifteinlösung per Post fünf Euro an. Für die Aussetzung und Löschung eines Dauerauftrages verlangte die Bank bis vor gut vier Jahren zwei Euro. Die Führung eines ...

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Schlagworte: Jörg Schädtler, Niels Nauhauser, Jörg Frenzel

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