Urteil
BGH-Urteil verbietet Sparkasse Freiburg bestimmte Gebühren
Jörg Buteweg, Jochen Cornelius-Bundschuh & aktualisiert um 21:00 Uhr
Di, 12. September 2017, 17:26 Uhr
Wirtschaft
Die Sparkasse Freiburg darf für bestimmte Leistungen keine Gebühren von ihren Kunden verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof – und erklärte mehrere Zusatz-Entgelte der Sparkasse für unwirksam.
Darf eine Sparkasse Gebühren für bestimmte Dienstleistungen verlangen? Natürlich, sagt die Sparkasse Freiburg. Das sieht ein Verbraucherschutzverein anders – und gewinnt in Karlsruhe.
Wer bei der Sparkasse Freiburg Kunde ist, muss für ein paar Posten extra zahlen. So fallen für eine schriftliche Benachrichtigung über eine abgelehnte Sepa-Lastschrifteinlösung per Post fünf Euro an. Für die Aussetzung und Löschung eines Dauerauftrages verlangte die Bank bis vor gut vier Jahren zwei Euro. Die Führung eines ...