Bezahlter Parkplatz ohne Nutzen
Die Ablösung von Stellflächen soll teurer werden / Gemeinderat diskutiert darüber in der nächsten Sitzung.
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SCHOPFHEIM. Jeder, der baut oder seine Räume erweitert, muss nach den Vorschriften der Landesbauordnung Stellplätze nachweisen. In manchen Fällen ist das nicht möglich. Um dennoch seiner Stellplatzverpflichtung nachzukommen, hat der Bauherr in Absprache mit der Kommune die Möglichkeit, Stellplätze abzulösen. Das heißt, er zahlt einen Geldbetrag an die Kommune, auch ohne dafür einen eigenen Stellplatz zu erhalten. Doch auf dem Weg hätte der Bauherr die erforderlichen Stellplätze immerhin nachgewiesen.
Der Geldbetrag wiederum muss von der Kommune binnen eines angemessenen Zeitraums für die Herstellung von öffentlichen ...