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Amtsgericht

Bewährungsstrafe nach einem heftigen Tritt in die Rippen

Ein 22-jähriger Freiburger, der einem Diskobesucher mit einem Tritt fünf Rippen gebrochen hat, von denen sich eine in einen Lungenflügel bohrte, ist vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt worden.  

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Der Vollzug der Strafe ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Insgesamt 1200 Euro Schmerzensgeld muss der Auszubildende an den Verletzten bezahlen, zudem ein Antiaggressionstraining absolvieren.
Es geschah am 13. August ...

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