Bewährungsstrafe für Vergewaltiger
Mann verurteilt, weil er Widerstand seiner damaligen Frau brach.
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MURG. Mit einem Fall von zweimaliger Vergewaltigung während der Ehe, begangen in Murg, hatte sich das Amtsgericht Bad Säckingen zu beschäftigen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Direktorin Margarete Basler verurteilte den 51 Jahre alten Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Auferlegt wurden ihm zudem eine Geldbuße von 1000 Euro zugunsten des Frauenhauses in Waldshut-Tiengen sowie ein Schmerzensgeld von 6500 Euro an seine Exfrau, die sich dem Prozess als Nebenklägerin angeschlossen hatte.
Die Vorwürfe, die die 48-jährige Frau gegen ihren Exmann erhob, betrafen Vorkommnisse aus den Jahren 2011 und 2013. Es ging um sexuelle Vorlieben des Mannes, die seine Frau nicht teilen wollte. Obwohl sie ihm ihre Abneigung dagegen stets mitgeteilt habe, habe er sie immer ...