Bewährung nur bei bester Führung
Jugendschöffengericht ahndet den Tritt eines 19-Jährigen gegen den Kopf eines Bewusstlosen als gefährliche Körperverletzung.
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KREIS EMMENDINGEN/FREIBURG. Seit Montag droht einem 19-Jährigen aus einer Umlandgemeinde Emmendingens wegen mehrerer Körperverletzungen der Vollzug einer Jugendstrafe von 21 Monaten. Allerdings steht noch nicht fest, ob er die Strafe im Jugendgefängnis in Adelsheim antreten muss. Erfüllt er nämlich vier Monate lang peinlich genau die Weisungen des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Freiburg, dann könnte es sein, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden wird.
Bereits im November 2013 stand der Angeklagte wegen einer Körperverletzung vor derselben Richterin. Auf Grund einer Reifeverzögerung − er denkt und handelt nach wie vor wie ein 15-Jähriger − wurde dem Angeklagten damals per Gerichtsbeschluss unter anderem ein Betreuer zur Seite ...