Beutel mit weißem Pulver
Verhandlung gegen 23-Jährigen, der Drogen an einen 15-jährigen Schüler abgegeben haben soll.
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TODTNAU/BAD SÄCKINGEN. Das Schöffengericht Bad Säckingen verhandelt derzeit gegen einen 23-Jährigen, der Drogen an einen 15 Jahre alten Schüler abgegeben und ihn zum Dealen bestimmt haben soll. Aus Gründen des Jugendschutzes stuft der Gesetzgeber diese Taten als Verbrechen ein, die mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden.
Wer als Erwachsener von mehr als 21 Jahren einen Jugendlichen dazu bestimmt, Drogen zu verkaufen, wird mit Freiheitsentzug von mindestens fünf Jahren bestraft. Staatsanwalt Martin Fleiner geht allerdings von einem ...