Abgabe

Bettensteuer kann auch auf berufliche Übernachtungen ausgeweitet werden

BZ-Plus Die Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Klagen von Hoteliers hat das Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Die Kommunen können die Steuer sogar auf berufliche Aufenthalte erheben.  

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Tischglocke in der Rezeption eines Hotels  | Foto: Ingo Schneider
Tischglocke in der Rezeption eines Hotels Foto: Ingo Schneider
Bettensteuern gibt es heute in rund fünfzig deutschen Städten, von Flensburg bis Freiburg. Sie werden nicht nur in großen Städten wie Berlin und Hamburg erhoben, sondern auch in Gemeinden wie Rheinhausen im Landkreis Emmendingen. In der Regel muss das Hotel fünf Prozent des Übernachtungspreises als Steuer an den Staat ...

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