"Beschwerden schon berechtigt"
Skateranlage: Überschreitung der Lärmgrenzwerte erkennbar.
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SCHOPFHEIM (jac). Nach den Lärmmessungen an der Skateranlage im Oberfeld zeichnet sich eine deutliche Überschreitung des zulässigen Grenzwerts von 55 Dezibel für allgemeine Wohngebiete ab. Diese Tendenz ist laut TÜV-Schallschutzexperte Klaus Weidlich erkennbar. Die Beschwerden der Anwohner hält er aufgrund der durchschnittlichen Messwerte für berechtigt, die Skatergeräusche seien keinesfalls zu leise.
Nächste Woche will der Freiburger TÜV-Sachverständige der Stadt einen Zwischenbericht mit den ...