Beschränkte Leiharbeit
Mit Urteilen in Serie dämmt das Bundesarbeitsgericht die Auswüchse der Zeitarbeit ein / Die nächsten Entscheidungen stehen an.
Simone Rothe
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ERFURT/FRANKFURT. Durch Niedriglöhne, unterlaufene Sozialstandards und den schleichenden Ersatz von Stammbelegschaften geriet die Leiharbeitsbranche in die Kritik. Arbeitsrichter begrenzen nun den Missbrauch.
Viele Leiharbeiter empfinden sich noch immer als Arbeitnehmer zweiter Klasse – obwohl manche Auswüchse der vor zehn Jahren weitgehend liberalisierten Zeitarbeitsbranche schon eingedämmt sind. Zudem sind Arbeitsrichter den schwarzen Schafen unter den ...