Ein Getränkefahrer wollte Überstunden abrechnen, doch es nützt ihm nichts, dass sein Arbeitgeber auf eine präzise Erfassung der Arbeitszeit verzichtet.
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Beschäftigte müssen auch künftig beweisen, dass sie Überstunden geleistet haben – auch wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit der Beschäftigten nicht präzise erfasst. Dies entschied an diesem Mittwoch ...