Landgericht Freiburg
Berufungsverhandlung: Ex-Anwalt muss wegen Meineids ins Gefängnis
Berufungsgericht bestätigt Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
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Nach 14 Verhandlungstagen hat eine Berufungskammer des Landgerichts am Mittwoch einen 65-jährigen Volljuristen und ehemaligen Rechtsanwalt aus Freiburg des Meineids und des versuchten Prozessbetrugs schuldig gesprochen. Die Strafe wurde, wie schon in erster Instanz am Amtsgericht (die BZ berichtete), auf zwei Jahre ohne Bewährung festgesetzt. Davon gilt, und das ist neu, wegen der langen, vom Angeklagten nicht zu vertretenden Verfahrensdauer, ein Monat als bereits verbüßt.
Die Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin Susanne Müller muss den Angeklagten tief getroffen haben, da nicht nur von vorsätzlichem Meineid die Rede war, sondern auch von einem langen Missbrauch der ...