Am vergangenen Montag schüttete ein 42-Jähriger einem Richter auf dem Augustinerplatz Benzin ins Gesicht. Jetzt wurde ein Urteil gegen den Mann in einer anderen Sache rechtskräftig.
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Am Landgericht Freiburg wurde am Dienstag die Berufung gegen ein Urteil aus dem vergangenen November verhandelt (Symbolbild). Foto: Ingo Schneider
Keine Geschichte ohne Vorgeschichte. So auch im Fall eines 42-jährigen Kosovaren, der am Montag vor einer Woche auf dem Augustinerplatz einem Zivilrichter einen Becher Benzin ins Gesicht geschüttet hatte (die BZ berichtete: Mann übergießt Richter auf dem Augustinerplatz mit Benzin). Diese Tat könnte als Körperverletzung geahndet werden und hatte die ...