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Benz erwartet neue Hebesätze für Grundsteuer

Klaus Fischer
  • Fr, 20. September 2024
    Mahlberg

     

Die Grundsteuerberechnung wurde geändert. Das wird Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger in Mahlberg haben. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern dürften dies deutlich spüren.

Was bedeutet die Änderung der Grundsteuerberechnung für die Stadt als Einnahmequelle und für den Grundstückseigentümer als Zahler? Noch sind für viele Zahler die neuen Berechnungsgrundlagen ein Buch mit sieben Siegeln und der Steuerbetrag eine unbekannte Größe, wiewohl die neue Berechnung mit Stichtag 1. Januar 2025 angewandt wird. Zumindest für die Stadt scheint es inzwischen für die Einnahmeseite mehr Sicherheit zu geben. Darauf wies Bürgermeister Dietmar Benz in der Gemeinderatssitzung hin, als er auf das erst wenige Tage zuvor vom Land veröffentlichte Transparenzregister verwies.

Darin stellt das Land zum einen fest, dass durch die geänderte Berechnungsgrundlage es für die Stadt keinen Negativeffekt beim Steueraufkommen geben werde. Die Stadt soll also künftig mindestens so viel Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) einnehmen wie bisher. Das Transparenzregister sage aber überdies aus, wie hoch der Hebesatz für die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Berechnungskriterien derzeit sein müsste, um exakt das gleiche Steueraufkommen zu generieren. Für Mahlberg würde dieser Hebesatz bei 236 von Hundert liegen.

Tatsächlich beträgt er aber seit Jahren 320 von Hundert. Um also gleiche Steuereinnahmen aus der Grundsteuer zu generieren wie in den Vorjahren (rund 700.000 Euro) wäre eine Hebesatz-Senkung denkbar. Bürgermeister Dietmar Benz kündigte am Montag an, dass sich der Gemeinderat in den Haushaltsberatungen für 2025 über eben diesen Steuerhebesatz wird verständigen müssen. Eine Prognose in Richtung Steuerzahler wagte der Bürgermeister indes schon: Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern auf großen Grundstücken werde die Grundsteuer künftig spürbar ansteigen.

Ressort: Mahlberg

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