Beitragsbescheid ungültig
Landratsamt hebt Wasserversorgungsbeitragsbescheid auf / Gemeinde Hausen kann klagen.
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HAUSEN (mj). Wieder einen Schritt weiter ist eine Hausener Familie im Streit um den Wasserversorgungsbeitrag der Gemeinde. Das Landratsamt Lörrach hat den Bescheid über den Wasserversorgungsbeitrag der Gemeinde Hausen vom 21. November 2000 aufgehoben, die Gemeinde hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und die Möglichkeit, gegen das Landratsamt zu klagen.
In dieser Angelegenheit hatte bereits das Verwaltungsgericht Freiburg im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass dieser Beitragsbescheid vom ...